Information zur Dividende

Auf Beschluss der Vertreterversammlung erhalten die Mitglieder der Genossenschaft jährlich eine Dividende in Höhe von 4 % ihres Geschäftsguthabens, die in Deutschland steuerpflichtig ist.

Die Genossenschaft behält dabei Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer ein und führt diese an das Finanzamt ab.

Für eine steuerfreie Ausschüttung kann ein Freistellungsauftrag erteilt werden.
Das Formular für den Freistellungsauftrag finden Sie im Mieterportal unter Dokumente und als App-Nutzer unter Wohnen / Meine Formulare / Mitgliedervertrag sowie auf unserer Homepage unter Dokumente.

Was ist ein Freistellungauftrag?
Kapitalerträge müssen in Deutschland versteuert werden. Die Dividendenzahlungen auf Genossenschaftsanteile zählen auch dazu. Haben Sie keinen Freistellungsauftrag beauftragt oder sind die Kapitalerträge höher als der Freistellungsauftrag, führen wir vom übersteigenden Betrag 25 % Abgeltungssteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer automatisch an das Finanzamt ab.