Mitgliedschaft bei der WG UNION Rostock eG
Hinweis zum Erwerb und zur Höhe der Geschäftsanteile und des Eintrittsgeldes
Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung und die Zulassung des Beitritts erworben. Über die Zulassung entscheidet der Vorstand.
Die entsprechenden Formulare erhalten Sie in der Vermietungsabteilung unserer Geschäftsstelle bzw. in den Stadtteilbüros Warnowallee 28 und Kurt-Schumacher-Ring 202.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, zwei Pflichtanteile und das Eintrittsgeld in Höhe von 25,00 EUR und bei Überlassung einer Wohnung weitere Geschäftsanteile zu übernehmen.
Ein Geschäftsanteil ist auf 160,00 EUR festgesetzt. Die Anteile sind vor Abschluss des Nutzungsvertrages in voller Höhe einzuzahlen.
Bereits gezeichnete Geschäftsanteile sind auf den festgelegten Betrag aufzufüllen. Bis auf weiteres ist die Zeichnung zusätzlicher Anteile – über die Pflichtanteile hinaus – nicht mehr zugelassen.
Mitgliedschaft bei der WG UNION Rostock eG
Hinweis zum Erwerb und zur Höhe der Geschäftsanteile und des Eintrittsgeldes
Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung und die Zulassung des Beitritts erworben. Über die Zulassung entscheidet der Vorstand.
Die entsprechenden Formulare erhalten Sie in der Vermietungsabteilung unserer Geschäftsstelle bzw. in den Stadtteilbüros Warnowallee 28 und Kurt-Schumacher-Ring 202.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, zwei Pflichtanteile und das Eintrittsgeld in Höhe von 25,00 EUR und bei Überlassung einer Wohnung weitere Geschäftsanteile zu übernehmen.
Ein Geschäftsanteil ist auf 160,00 EUR festgesetzt. Die Anteile sind vor Abschluss des Nutzungsvertrages in voller Höhe einzuzahlen.
Bereits gezeichnete Geschäftsanteile sind auf den festgelegten Betrag aufzufüllen. Bis auf weiteres ist die Zeichnung zusätzlicher Anteile – über die Pflichtanteile hinaus – nicht mehr zugelassen.